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SAM.I. begrüßt EuGH-Urteil zu Kranken- und Notfalltransporten

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In seiner Entscheidung vom 11. Dezember 2014 hat der Europäische Gerichtshof sich zugunsten der Beibehaltung der besonderen Rolle von Freiwilligenorganisationen ausgesprochen, wie sie in den Rettungs- und Krankentransportsystem vieler europäischer Länder besteht.

Der Fall beschäftigte sich mit einer italienischen Freiwilligenorganisation, einer lokalen Mitgliedsorganisation des SAM.I.-Mitglieds ANPAS, welche eine Übereinkunft zur Erbringung von Rettungs- und Krankentransportdiensten mit ihren regionalen Behörden getroffen hatten – ohne dass zuvor ein formelles Ausschreibungsverfahren stattgefunden hätte.

Während Rettungsdienste vom aktuellen europäischen Vergaberecht ausgenommen sind, sind Krankentransport und ähnliche Dienste weiterhin der Ausschreibungspflicht unterworfen, bevor ein Vertrag mit einem Anbieter abgeschlossen werden kann. Die EU-Mitgliedsstaaten sind jedoch nicht verpflichtet einfach den günstigsten Anbieter zu nehmen, sondern können zusätzliche Qualitätskriterien definieren und in Betracht ziehen.

Der EuGH hat nun entschieden, dass die besondere Anerkennung, die Freiwilligenorganisationen im italienischen Recht zugestanden bekommen, nicht notwendigerweise im Konflikt mit den europäischen Ausschreibungsregeln stehen. Eine Vereinbarung mit einer Freiwilligenorganisation zur Erbringung der in Frage stehenden Dienste kann auch ohne ein Ausschreibungsverfahren rechtens sein –  solange dies im Kontext der sozialen Zweckes geschieht und zu den Zielen der Solidarität und der haushaltlichen Effizienz beiträgt.

SAM.I. setzt sich bereits seit Verabschiedung des neuen europäischen Vergaberechts dafür ein, dass in den Mitgliedsstaaten Qualitätskriterien festgelegt werden, die die fortgeführte Erbringung der hochqualitativen Dienste durch Non-Profits wie Freiwilligenorganisationen ermöglichen.

Die Entscheidung befasste sich mit einem Fall im Kontext des italienischen Rechts. Viele Mitgliedsstaaten müssen vergleichbare nationale Gesetze erst noch erlassen, um den Mehrwert den Non-Profit und Freiwilligenorganisationen bei der Erbringung von Krankentransporten erbringen anzuerkennen. Dennoch ist das Urteil ein wichtiger Meilenstein, der zeigt, dass mitgliedsstaatliche Regeln, die die Fortführung der hochqualitativen Arbeit der Freiwilligenorganisationen im Sinne der dortigen Gesellschaft zum Ziel haben, auch dann Bestand haben, wenn sie im Kontext des europäischen Vergaberechts durchleuchtet werden.