SAM.I. fordert europäische Führerscheinregeln für Krankenwagen
Posted on |Im März 2023 legte die Europäische Kommission ihren Vorschlag KOM(2023)127 für eine Überarbeitung der derzeitigen Führerscheinrichtlinie vor, um die Führerscheinvorschriften zu modernisieren. Das Europäische Parlament und der Rat haben ihre Arbeit an dem Dossier aufgenommen, mit dem Ziel, vor den Europawahlen im Jahr 2024 eine Einigung zu erzielen.
Samaritan International (SAM.I.) begrüßt die vorgeschlagene Überarbeitung und ihr Ziel, die Verkehrssicherheit zu erhöhen und gleichzeitig den freien grenzüberschreitenden Verkehr innerhalb der EU zu erleichtern. SAM.I. ist jedoch besorgt, dass das Fehlen einer europäischen Regelung für die Fahrerlaubnis für Krankenwagen zu Rechtsunsicherheit und einer höheren Schwelle für zivilgesellschaftliches Engagement führen wird.
Aufgrund der modernen Ausstattung und der gestiegenen Anforderungen an die Fahrzeugsicherheit überschreiten Krankenwagen heute oft 3,5t, die allgemeine Gewichtsgrenze für das Fahren eines Fahrzeugs mit dem Führerschein B. Aus Sicht der Verkehrssicherheit wirkt sich das zusätzliche Gewicht nicht negativ aus, da die verwendeten M1-Fahrzeugplattformen einschließlich sicherheitsrelevanter Ausrüstungen wie Bremsen bereits für bis zu 4,25 t (wenn sie mit einem Anhänger gefahren werden) ausgelegt sind.
Während Krankenwagen in der Typgenehmigungsverordnung (EU) 2018/858 als Fahrzeuge mit besonderer Zweckbestimmung anerkannt sind, gibt es keine spezifischen Vorschriften für diese Fahrzeuge in Bezug auf die Fahrerlaubnis, so dass viele unterschiedliche nationale oder regionale Vorschriften und Praktiken gelten.
Diese abweichenden Regelungen führen zu Rechtsunsicherheit bei grenzüberschreitenden Einsätzen. Es liegt im Interesse der Allgemeinheit, dass der nächstgelegene Krankenwagen auf einen Notruf reagiert oder ein Patient in das nächstgelegene Krankenhaus transportiert wird, auch wenn dies einen Grenzübertritt bedeutet. Heutzutage werden solche Dienste durchgeführt, allerdings in einer legalen Grauzone (Rechts- und Haftungsfragen) und/oder im Rahmen regionaler multilateraler Abkommen, die dies ermöglichen.
Darüber hinaus besitzen viele Fahrer von Krankenwagen, insbesondere wenn solche Dienste von Freiwilligen (von auf Ehrenamt-basierten Organisationen) durchgeführt werden, nur einen Führerschein der Klasse B. Die Forderung nach einem Führerschein der Klasse C wäre nicht nur kostspielig, sondern auch eine große formale Hürde für potenzielle Freiwillige, die sich zivilgesellschaftlich engagieren wollen, und somit ein Hindernis für diese wichtige Form der aktiven Bürgerschaft.
Die derzeitige Situation lässt Rechtssicherheit vermissen, führt zu einem komplizierten Flickenteppich von Vorschriften für grenzüberschreitende Einsätze und erschwert es Einsatzkräften, insbesondere ehrenamtlichen, einen niedrigschwelligen Einstieg in eine wichtige Form des zivilgesellschaftlichen Engagements zu bieten.
SAM.I. fordert daher die Aufnahme der Gültigkeit des Führerscheins der Klasse B für Rettungsfahrzeuge mit einem Gewicht von bis zu 4,25 Tonnen.
SAM.I. Positionspapier