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Neue EU-Vergaberichtlinie bezieht soziale Faktoren mit ein

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Kürzlich verabschiedete das Europäische Parlament eine neue Richtlinie zu öffentlichen Vergabeverfahren, welche die gesetzlichen Regelungen für die Bereistellung von Dienstleistungen, inklusive des Sozialen- und Gesundheitssektors, vereinfachen soll.

Kooperation mit SOLIDAR

SOLIDAR veröffentlichte ein Statement, indem die neue Einbeziehung qualitiativer Aspekte, so wie soziale, innovative oder umwelttechnische Überlegungen, gutheißen. Dies beinhaltet ebenso den Zugang zu Dienstleistungen, Qualifizierungsmaßnahmen von Arbeitnehmern und die Bedingungen, unter denen die Dienstleistungen erbracht werden. Öffentliche Stellen in den EU-Mitgliedsstaaten können daher in die Vergabe von Dienstleistungsaufträgen Kriterien wie bessere Arbeitsbedingungen, Integration von Minderheiten oder Aspekte der Nachhaltigkeit mit einbeziehen.

Ermöglicht wird dies durch die Umformulierung des primären Evaluationskriterium „most economically advantageous tender“ (MEAT, „ökonomisch vorteilhaftestestes Angebot“) das nun nicht nur die rein quantitative Kostenfrage zu berücksichtigen sei, sondern auch qualitative, umwelttechnische und soziale Kriterien. Jedoch haben die Mitgliedsstaaten weiterhin die Option, die Gewichtung auf das billigste Angebot zu setzen. Die Mitgliedstaaten selbst formulieren im Detail die qualitativen und sozialen Aspekte im Rahmen der Implementierungen der neuen Richtlinie.

Rettungsdienste von EU-Vergaberichtlinie ausgenommen, leichteres Regime für Krankentransporte

Im Hinblick auf die einige Dienstleistungen die viele der europäischen Samariterorganisationen erbringen, begrüßt SAM.I., dass der Zivilschutz inklusive dem Rettungsdienst von der Richtlinie vollständig ausgenommen ist, sofern er von Non-Profits oder Vereinen erbracht wird. Während die selbe Ausnahmeregelung auch für den Krankentransport wünschenswert gewesen wäre, um auch dort sozialen und Nachhaltigkeitsaspekten die eindeutigste Priorität zu geben, ist es dennoch positiv anzumerken, dass auch der Krankentransport nur einer „leichteren“ Fassung der Regelungen unterworfen sind, und somit eine Beachtung von Faktoren abseits der reinen Kostenfrage nichts im Wege steht. Hier sind die Mitgliedsstaaten gefordert, diese Möglichkeit der nachhaltigen und sozialen Sicherstellung hochqualitativer Dienste, inklusive des Krankentransports, in ihrer jeweiligen Umsetzung der Richtlinie verstärkt einzubeziehen.

Statut für Europäische Vereine

Um eine rechtssichere europaweite Anerkennung von gemeinnützigen Zivilschutzträgern zu erreichen, so dass diese vollständig von der Ausnahmeregelung profitieren können, fordert SAM.I. außerdem die dezidierte Wiederaufnahme der Bestrebungen hin zu einem Statut für Europäische Vereine als Bestandteil eines „European Charity Law“.

Ein Statutenentwurf wurde 1992 initiiert, zeigt allerdings seitdem wenig Fortschritt. 2005 zog die Europäische Kommission sich vom Vorantreiben des Europäischen Vereins zurück. 2009 verabschiedete das Europäische Parlament eine Resolution zur Sozialwirtschaft, die unter anderem das Verschwinden des Vereinsstatutes von der Agenda der Kommission kritisierte.

2011 verabschiedete das Europäische Parlament eine weitere Resolution, die die Etablierung eines Europäischen Statutes für Vereine, Stiftungen und genossenschaftliche Unternehmen fordert. Ein Vorschlag für ein Statut zu Europäischen Stiftungen (nicht Vereinen) wurde 2012 vom Rat unterbreitet und befindet sich zurzeit im Europäischen legislativen Prozess. SOLIDAR beabsichtigt das Statut für Europäische Vereine voranzutreiben und ist Unterstützer in der European Alliance for the Statute of the European Association (EASEA)

Die relevanten Richtlinien zum Vergaberecht sind hier (relevant sind hauptsächlich Art. 10 Nr. 8 g und Annex IV) und hier (relevant sind hauptsächlich Art. 10 h, Art. 74ff und Annex XIV) einzusehen.